Unsere Satzung

  1. Der “Kleine Kreis Wardenburg“ wurde im Jahre 1985 gegründet. Der “Kleine Kreis Wardenburg“ dient der Förderung der politischen Kultur und der demokratischen Diskussion. Er will die Kommunalpolitik kritisch und kreativ begleiten und sich darüber hinaus mit dem aktuellen regionalen und überregionalen politischen und kulturellen Tagesgeschehen auseinandersetzen. Hierbei ist der “Kleine Kreis Wardenburg“ überparteilich und unabhängig. Die Mitglieder des Kleinen Kreises vertreten natürlich die Werteentscheidungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und treten für den demokratischen, parlamentarischen Rechtsstaat ein.
  2. Entscheidungsgremium des Kleinen Kreises ist das Plenum, d.h. die in der Regel einmal monatlich zusammentretende Versammlung. Das Plenum wählt ein Gremium von drei Personen (Sprecher), die den Kleinen Kreis nach außen vertreten. Ein Sprecher übernimmt die Kassenführung. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Beschlussfähigkeit ist mit der Anwesenheit mindestens eines Sprechers sowie von fünf weiteren Mitgliedern gegeben. Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von mindesten 2/3 der Mitglieder.
  3. Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag von 160,00 € zu leisten. Der Beitrag wird halbjährlich per Bankeinzug erhoben. Hierzu unterhält der Kassenverwalter für den Kleinen Kreis ein Konto bei der LzO Wardenburg. Der Beitrag dient zur Finanzierung von Veranstaltungen. Geplante Veranstaltungen werden durch Beschluss gebilligt. Der Kassenverwalter ist danach berechtigt für den Kleinen Kreis finanzielle Verpflichtungen bis zur Höhe des Guthabens einzugehen. Ausgaben bis zu einem Betrag in Höhe von 300,00 € können auch ohne Beschluss durch den Kassenverwalter im Einvernehmen mit einem Sprecher getätigt werden. Der Kassenverwalter gibt einmal jährlich einen schriftlichen Kassenbericht ab der den Mitgliedern zu Verfügung gestellt wird. Das Plenum kann einen Kassenprüfer bestimmen.
  4. Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch Akklamation des Plenums. Vor der Aufnahme sind alle Mitglieder zu informieren. Spricht sich ein Mitglied gegen die Aufnahme aus, kommt sie nicht zustande, es sei denn, der Einspruch wird von 2/3 der Mitglieder durch Beschluss zurück gewiesen. Mitglieder extremistischer Gruppen können nicht Mitglied des Kleinen Kreises werden. Der Austritt aus dem Kleinen Kreis erfolgt durch einfache Erklärung. Für das laufende Kalenderjahr bereits geleistete Beiträge werden nicht zurückerstattet. Mitglieder, die durch ihr Verhalten intern oder in der Öffentlichkeit für den Kleinen Kreis untragbar werden, können mit den Stimmen von 2/3 der Mitglieder durch Beschluss ausgeschlossen werden.